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LG Berlin, 12.06.2003 - 27 O 32/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Werklohnzahlung; Ausführung von Parkettverlegearbeiten und Teppichbodenverlegearbeiten; Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare Sachen; Eigenes Interesse eines Zeugen an dem Ausgang des Rechtsstreits; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage eines Ehegatten; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.05.1991 - VII ZR 296/90
Verlegen eines Teppichbodens als Arbeit an einem Bauwerk
Auszug aus LG Berlin, 12.06.2003 - 27 O 32/01
Die Klägerin hat im Auftrag des Beklagten Parkett- und Teppichbodenverlegearbeiten ausgeführt; dabei handelt es sich unabhängig von der Frage der Vergütung um einen Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare Sachen gemäß § 651 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 2486).Es gilt die 5jährige Verjährungsfrist des § 638 BGB , da die Bodenbeläge verklebt wurden (vgl. BGH NJW 1991, 2486).
- BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95
Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid
Auszug aus LG Berlin, 12.06.2003 - 27 O 32/01
Nachdem das Verfahren nach dem 18. Februar 1999 durch die Verzögerung der Abgabe an das Streitgericht in Stillstand getreten war, entfiel zwar nicht die verjährungsunterbrechende Wirkung der Zustellung des Mahnbescheides (vgl. BGH NJW 1996, 2152 [BGH 08.05.1996 - XII ZR 8/95] ); die Unterbrechung endete aber mit der Folge, dass die Verjährungsfrist neu zu laufen begann ( §§ 213 Satz 1, 211 Abs. 2 BGB a.F.) Sie wurde dann rechtzeitig vor Ablauf durch den Abgabeantrag vom 28. Dezember 2000 erneut unterbrochen ( § 211 Abs. 2 BGB ).